Hat noch bis 16 Uhr geöffnet
Hab ich um 18 Uhr gelesen
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'tschuldigung! Aber da vorhin von E-Bikes die Rede war habe ich das fälschlicherweise auch auf Dich bezogen.
Dann bleibt für den gesetzestreuen Transport nur die Demontage von sonstigem Zubehör wie Sättel, Beleuchtung oder sonst was.
Oder Du riskierst die 25 EUR Verwarnungsgeld für die 5 kg Übergewicht (bis 50% Überschreitung).
Gefühlsmäßig würde ich ja sagen, die Kontrollgefahr ist relativ gering da die Nachprüfung ziemlich aufwendig ist. Fahrräder wiegen ist ohne geeignetes Equipment gar nicht so einfach. Andererseits, so ein "Rucksack" mit 4 Rädern ist schon auffällig und könnte zur Nachschau animieren.
Mach auf jeden Rahmen einen deutlich sichtbaren Aufkleber "Alu, Titan, Carbon" oder was sonst so an Leichtbau angeboten wird. Dadurch ändert sich zwar nichts am Gewicht, dämpft aber vielleicht die Neugier des Kontrollorgans.
Das sind nette Spielereien und für den technisch Interessierten informativ.
Und in der Praxis? Hilft es wirklich, wenn ich vom Sofa aus aufs 1/10tel Grad genau weiß, wie sich meine Batterie fühlt?
Wenn sie leer ist und ich fahren will muss ich so oder so laden (unter Berücksichtigung der Außentemperatur) und wenn sie den gewünschten Ladestand erreicht hat wird das Laden beendet und los geht's.
Das erinnert mich so ein bisschen an die Pflege des Tamagotchi, das war auch herrlich sinnfrei.
Aber das ist nur die unbedeutende Meinung eines gealterten, technikaffinen Mittsechzigers
Bei 75 kg wird es schon sehr schwer...
Dann packst Du vielleicht die Akkus in den Kofferraum und schon ist Dir gehelft.
Das sollte in den Vertragsbedingungen stehen - so ein Vertrag ist ja etwas anderes als eine Versicherung (denke ich, ich hab mir noch keinen angesehen) und beinhaltet die Vorauszahlung für zu erbringende Leistungen. Wenn diese Leistungen nicht mehr erbracht werden können, greift im Zweifelsfall das BGB - und das ist dick und schwer.
1. Niemand will einen Totalschaden
2. Versicherung & Geld zurück sind ein Oxymoron (etwas was sich gegenseitig ausschließt)
3. Vom "nicht zurückzahlen" lebt die Versicherung
4. kannst Du nach einem Schadenfall kündigen (und die Versicherung auch)
(Das war jetzt nicht alles ganz bierernst gemeint)
Wenn du nicht mehr weiter weißt, dann gründe einen Arbeitskreis - oder wir machen eine neue Tabelle
Ach herrjeh, die G-Kräfte. Das hatte ich ja schon ganz vergessen. Aber statt G-Kräfte hätte ich lieber eine funktionierende App zum Vorheizen. Heute Nacht hat es geschneit und ich habe plötzlich ein Auto in einer nicht bestellten Farbe vor dem Haus