Beiträge von Chris7786

    Hallo Zusammen,


    ich bin einer der wenigen hier mit der kleinen Ausstattung "Equilibre" hat jemand schon mal ein live Bild des Inneraums gesehen wo man das kleine Display sieht?


    Danke und Grüße Chris

    ich habe auch auf Dezember bestellt und mir einen verbindlichen Liefertermin (21.12.22) geben lassen.


    Falls der Wagen nicht in 2022 kommt werde ich vom Vertrag zurück treten, oder der Händler bzw. Renault kommt mir mit dem BAFA Ausfall entgegen.


    Hier ein Auszug aus meinem Vertrag.

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    IV. Lieferung und Lieferverzug

    1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich

    oder unverbindlich vereinbart werden können,


    sind in Textform anzugeben. Lieferfristen

    beginnen mit Vertragsabschluss.

    2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten

    eines unverbindlichen Liefertermins

    oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer

    auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt

    sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf

    zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer

    vorhanden sind. Mit dem Zugang der

    Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.

    Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens,

    beschränkt sich dieser bei

    leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf

    höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.

    3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag

    zurücktreten und/oder Schadensersatz statt

    der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer

    nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß

    Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine

    angemessene Frist zur Lieferung setzen.

    Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz

    statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch

    bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens

    25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist

    der Käufer eine juristische Person des öffentlichen

    Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen

    oder ein Unternehmer, der bei Abschluss

    des Vertrages in Ausübung seiner

    gewerblichen oder selbständigen beruflichen

    Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche

    statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit

    ausgeschlossen.

    Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist,

    die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet

    er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen.

    Der Verkäufer haftet nicht,

    wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung

    eingetreten wäre.

    4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine

    verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt

    der Verkäufer bereits mit Überschreiten des

    Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die

    Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.