Also, die Aufnahmen wären vor Gericht zu verwenden gewesen. Trotzdem ist der Besitz meinst strafbar.
Ein weiteres Beispiel: habe schon mehrfach Video Material meiner Überwachungskameras auf meinem Grundstück zur Polizei übergeben um diverse Einbrecher in der Nachbarschaft überführen zu können. Das ist nie ein Problem gewesen.
Der Fahrer einer Spedition war auch fest der Meinung das nicht er es war der gerade meinen Zaunpfeiler umgefahren hat. Mit dem Fingerzeig auf die Kamera war er plötzlich bereit mir seinen Ausweis vorzulegen und eine Schuldanerkenntnis zu unterschreiben.
Nach der Aktion aus #25 habe ich vorgeschriebene Beschilderung angebracht und die Speicherung auf 72h begrenzt.
Und wer meint Oberlehrerhaft den Finger zu erheben der sollte mal drüber nachdenken ob er sicher ist niemals fremde Personen auf seinen Fotos zu haben.