Privat Wallbox noch Förderfähig?

  • Die Dose sicher (?) nicht.

    Nicht die Dose selbst ist meldepflichtig, sondern die daran betriebene Ladeeinrichtung.


    Und wo ist der Unterschied in der Leistungsabgabe, ob mein Nachbar 6 Stunden mit seiner daran angeschlossenen Brennholzsäge die Nachbarschaft unterhält oder ein MeganE 4 Stunden leise an der Leitung nuckelt?

    Daß die Kreissäge am gleichen Dosentyp hängt, sagt ja nichts darüber aus, wieviel Strom da dauerhaft durch die Leitung fließt, ebensowenig übrigens wie die jeweilige Lautstärke.


    Der Anlaufstrom von Kreissägen liegt i.d.R. bei einem Vielfachen des Nennstroms. Und eine Kreissäge mit 5,5kW ist schon ein bißchen was anderes als die 22kW Deines AC-Bordladers. Hier geht es schließlich auch nicht um Dich persönlich vs. Deinen Nachbarn, sondern aus der Sicht des Netzbetreibers um eine Planbarkeit im Hinblick auf das Allgemeingut der Netzstabilität. Wenn jeder immer nur macht, was er will, und sich nicht um Regeln schert, funktioniert sowas irgendwann nicht mehr. Daß in einer Siedlung ein paar BEVs gleichzeitig am Netz hängen dürfte schließlich weitaus öfter der Fall sein, als daß ein Dutzend Bewohner gleichzeitig ihre Heavy-Duty-Kreissägen anwirft.