Hallo Achim,
vielen Dank für den hilfreichen Hinweis. Im Video wird die Berechnung des Restwertes sehr detailliert aufgezeigt.
Mir geht es darüber hinaus noch um die "akzeptable" Wartezeit bis zur Ankündigung des Rücktritts vom Kaufvertrag bzw. der Wandlung. Sind Sechs Wochen erheblich lange um einen Rücktritt zu begründen?
Viele Grüße,
Jürgen