Ich bin selbstständig und von daher sind die Sätze für Arbeitnehmer für mich nicht relevant. Ich fahre zwischen 2.000 und 3.000 km pro Monat. Also locker drüber.
Beiträge von Lohbine
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Ist ja bei mir anders, weil die PV privat ist. Ich habe inzwischen meine Steuerberaterin erwischt und die findet den Ansatz, km-Stand als Zahl (also ohne Fahrtdaten) und Ladevorgänge zu erfassen, sinnvoll und nachvollziehbar. Als Kostengrundlage für die Ladevorgänge gilt der aktuelle Vertragspreis des Stromversorgers ohne Grundgebühr. Damit kann ich leben. Allen vielen Danl für die Beiträge!
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Wieso unentgltlich? PV-Strom ist Ergebnis einer privaten Investition. Ich bekomme ja dennoch eine Stromrechung und setze da erst mal stumpf den kW-Preis für jede Ladung des E-Autos als Betriebsausgabe an. Oder eben nach gefahrenen km auf der Grundlage der Aussage des Herstellers zum Durchschnittsverbrauch.
Dazu habe ich das hier gefunden:
Wie ermittelt und erfasst man den Verbrauch bei einem Elektro-Fahrzeug? | lexoffice Help CenterE-Auto, Hybridfahrzeug, Strom, Pauschale Stromkostenerstattung für Elektrofahrzeugesupport.lexoffice.de...und bin mir relativ sicher, dass die Einschätzung, was machbar ist, irgendwann vereinheitlicht wird und bis dahin für das Finanzamt die Schlüssigkeit der Darlegung den Ausschlag gibt, ob die Kosten anerkannt werden oder nciht.
Das ist ein betrieblicher PKW, und das der mit Strom läuft und der bezahlt werden muss, ist unstrittig. Meine private PV-Anlage habe ich für die Deckung des privaten Stromverbrauchs, unter anderem der Wärmepumpe, installiert. davon wurden keinerlei Kosten als Betriebsaudgabe aktiviert, auf welcher Grundlage sollte also das FA verlangen, dass dieser Strom kostenfrei zu Verfügung steht?
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Eindeutige Zuordnung ist einfach, weil es meine private Wallbox ist und niemand anderes dort lädt. Wallbox mit Zähler gibt es in der aktuell erforderlichen Ausfürhung mit externer Abschaltemöglichkit (Vorgabe EVU seit dem 01.01.2024) noch nicht.
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Ok, ich denke mal, dann werde ich als Bestandteil der monatlichen Buchhaltung die Ladehistorie aus der App übertragen und sie am Ende mit der Rechnung EnBW abgleichen. Ich hoffe ja, dass das Thema der Erfassung von Ladekosten zur steuerlichen Geltendmachung kein Einzelfall ist und es irgendwann mal eine vernünftige, vom Finanzamt akzeptierte und mit überschaubarem Aufwand realisierbare Lösung gibt.
Ich bedanke mich dennoch bei allen, die versucht haben, zu helfen!
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Hallo Mike, dazu habe ich leider weder vom Steuerverräter noch vom Finanzamt endgültige Angaben bekommen, also war der Plan: Ich erfasse parallel die Ladehistorie und die gefahrenen Kiometer. bei den "Tankungen" über die EnBW App ist das alles kein problem, aber ich möchte ja gern die Ladungen an der Wall-Box, die überwiegend bei Sonne und damit gelandenem PV-Speicher erfolgen sollen, als Betriebskosten absetzen. Ich denke, eine korrekte und lückenlose Aufzeichnung und die Unterscheidung in Wallbox / ladestation sollte eine Grundlage sein. Und weil ich mir damit so wenig Arbeit wie möglich machen wollte, wäre eine Schnittstelle zur Übertragung der Ladehistorie ein nice to have.
Schade.
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Danke für den Tipp. Leider nciht für Android erhältlich. Also werde ich Screenshots machen, die Ladehistorie in eine Exceltabelle übertragen und hoffen, dass das Finanzamt das akzeptiert *grmpf*
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Hallo Roland, das sieht ja schon mal gut aus, wenn man diese Daten dann auch exportieren kann. Was ist das für eine App, wie heißt sie und ist sie für Android geeignet?
Danke
Sabine
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Was ist das für eine Alternative? Eine andere App? Könntest Du das erläutern, ich kann mit der Seite, auf die der Link verweist, nichts anfangen...
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Es wäre aber mal ein Anfang, um überhaupt eine Grundlage fü die Ermittlung des verbrauchten Stroms zu haben. Gibt es denn eine Möglichkeit des Herunterlades der Daten (was die eigentliche Frage war...)?